Vorläufige Fassung der neuen MDK-Prüfanleitung veröffentlicht

01.12.09

Eine vorläufige Fassung der Prüfanleitung für die MDK-Prüfer ist ab sofort online verfügbar. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat die Informationen für die Prüfer auf seiner Internetseite www.mds-ev.de veröffentlicht.

Die "MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege" enthält ausführliche Informationen darüber, wann die Prüfungskriterien in der konkreten Prüfungssituation als erfüllt gelten und stellt somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die MDK-Gutachter dar.

Die jetzt veröffentlichte Fassung wurde vom MDS-Vorstand am 25.11.2009 inhaltlich beschlossen. Eine endgültige Druckfassung befindet sich nach Angaben des MDS in Vorbereitung.

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