Höhere Leistungen der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2010

04.01.10

Zum 1. Januar 2010 ist eine weitere Stufe der Pflegereform 2008 in Kraft getreten: Die Leistungen der Pflegeversicherung sind erneut angehoben worden.

Die ambulanten Pflegesachleistungen und die Leistungen für die teilstätionäre Tages- und Nachtpflege steigen in der Pflegestufe I von 420 auf 440 Euro, in Pflegestufe II von 980 auf 1 040 Euro und in Pflegestufe III von 1 470 auf 1 510 Euro. Auch pflegende Angehörige erhalten mehr Pflegegeld. Neue Sätze gelten auch im Bereich der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege. Der LfK empfiehlt seinen Mitgliedern, ihre Patienten über die verbesserten Leistungen zu informieren. Mehr Informationen über die Änderungen finden LfK-Mitglieder in der November-Ausgabe des Info-Briefs LfK-Aktuell.

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