Vertragsverhandlung
Unsere Leitsätze
Wie in anderen Bereichen des Lebens muss auch in der Krankenpflege manchmal
Druck ausgeübt werden, um ein positives Ergebnis zu erreichen. Dabei gilt
es jedoch, den Druck richtig zu dosieren und von Zeit zu Zeit ebenso wieder
abzubauen. Nur so können die gewünschten Ziele verwirklicht und unerwünschte
Nebeneffekte ausgeschlossen werden.
Genau diese Sensibilität, die feine Balance zwischen Druck und Flexibilität,
beweist der LfK in den Verhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen, bei
der aktiven Mitgestaltung der politischen Rahmenbedingungen und bei seinen
Bemühungen, die Probleme und Interessen der freien Pflegedienste einer
breiteren Öffentlichkeit verständlich zu machen.
Verhandlungsstrategien auf langfristige Erfolge auszurichten und Ergebnisse
zu sichern, ist unsere Stärke.
Unsere Verhandlungen sind Ihr Erfolg!
Verträge im Bereich der Krankenversicherung:
Mit folgenden Krankenkassen bestehen gültige Rahmenverträge gemäß §§ 132,
132a SGB V, denen unsere Mitglieder unkompliziert beitreten können:
Alle Verträge werden stetig gemeinsam mit den Kassen weiterentwickelt – auch
im Hinblick auf die Vergütungen.
· AOK Rheinland
· AOK Westfalen-Lippe
· Bundesknappschaft
· VdAK/AEV (Verband der Angestelltenkrankenkassen und der Arbeiter-Ersatzkassen)
· Verband der rheinischen Innungskrankenkassen
· Verband der westfälischen Innungskrankenkassen
· Rheinische landwirtschaftliche Krankenkassen
· Westfälische landwirtschaftliche Krankenkasse
· sowie einer Reihe von Betriebskrankenkassen bzw. deren Arbeitsgemeinschaften
Alle Verträge werden stetig gemeinsam mit den Kassen weiterentwickelt –
auch im Hinblick auf die Vergütungen!
Verträge im Bereich der Pflegeversicherung
Im Bereich der Pflege sind wir gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI Rahmenvertragspartner
aller Landesverbände der Pflegerversicherung in Nordrhein-Westfalen. Die
Versorgungsvertragsmuster gemäß § 72 SGB XI haben wir maßgeblich
mit entwickelt.
Beim Abschluss von Vergütungsverträgen gemäß 89 SGB XI
unterstützen wir unsere Mitglieder ebenso tatkräftig wie bei der
Neuverhandlung von Vergütungen – von der Aufforderung zu Verhandlungen
bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung.
Hierbei kommt uns zugute, dass der LfK als Initiator für die Gründung
des „Grundsatzausschusses für die ambulante pflegerische Versorgung
in Nordrhein-Westfalen“ bedeutsamen Einfluss auf die Grundsätze
und Maßstäbe der Leistungserbringung und als Mitglied in der „Schiedsstelle
für die soziale Pflegerversicherung in Nordrhein-Westfalen“ Einfluss
auf die Vergütung ausübt.

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