Vertragsverhandlung

Unsere Leitsätze

Wie in anderen Bereichen des Lebens muss auch in der Krankenpflege manchmal Druck ausgeübt werden, um ein positives Ergebnis zu erreichen. Dabei gilt es jedoch, den Druck richtig zu dosieren und von Zeit zu Zeit ebenso wieder abzubauen. Nur so können die gewünschten Ziele verwirklicht und unerwünschte Nebeneffekte ausgeschlossen werden.

Genau diese Sensibilität, die feine Balance zwischen Druck und Flexibilität, beweist der LfK in den Verhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen, bei der aktiven Mitgestaltung der politischen Rahmenbedingungen und bei seinen Bemühungen, die Probleme und Interessen der freien Pflegedienste einer breiteren Öffentlichkeit verständlich zu machen.

Verhandlungsstrategien auf langfristige Erfolge auszurichten und Ergebnisse zu sichern, ist unsere Stärke.

Unsere Verhandlungen sind Ihr Erfolg!

Verträge im Bereich der Krankenversicherung:

Mit folgenden Krankenkassen bestehen gültige Rahmenverträge gemäß §§ 132, 132a SGB V, denen unsere Mitglieder unkompliziert beitreten können:

Alle Verträge werden stetig gemeinsam mit den Kassen weiterentwickelt – auch im Hinblick auf die Vergütungen.

· AOK Rheinland
· AOK Westfalen-Lippe
· Bundesknappschaft
· VdAK/AEV (Verband der Angestelltenkrankenkassen und der Arbeiter-Ersatzkassen)
· Verband der rheinischen Innungskrankenkassen
· Verband der westfälischen Innungskrankenkassen
· Rheinische landwirtschaftliche Krankenkassen
· Westfälische landwirtschaftliche Krankenkasse
· sowie einer Reihe von Betriebskrankenkassen bzw. deren Arbeitsgemeinschaften

Alle Verträge werden stetig gemeinsam mit den Kassen weiterentwickelt – auch im Hinblick auf die Vergütungen!

Verträge im Bereich der Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflege sind wir gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI Rahmenvertragspartner aller Landesverbände der Pflegerversicherung in Nordrhein-Westfalen. Die Versorgungsvertragsmuster gemäß § 72 SGB XI haben wir maßgeblich mit entwickelt.
Beim Abschluss von Vergütungsverträgen gemäß 89 SGB XI unterstützen wir unsere Mitglieder ebenso tatkräftig wie bei der Neuverhandlung von Vergütungen – von der Aufforderung zu Verhandlungen bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung.
Hierbei kommt uns zugute, dass der LfK als Initiator für die Gründung des „Grundsatzausschusses für die ambulante pflegerische Versorgung in Nordrhein-Westfalen“ bedeutsamen Einfluss auf die Grundsätze und Maßstäbe der Leistungserbringung und als Mitglied in der „Schiedsstelle für die soziale Pflegerversicherung in Nordrhein-Westfalen“ Einfluss auf die Vergütung ausübt.


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